Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen enthalten Informationen für Bürger und Bürgerinnen, die aus rechtlichen Gründen veröffentlicht werden müssen. Diese werden umgehend nach den amtlichen Beschlüssen online publiziert und stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 2. Änderung der Innenbereichssatzung – IBS Nr. 3 – für das Gebiet „Himmelreich“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB der Gemeinde Oberammergau

 

Bekanntmachung über die Termine für Bau-, Umwelt- und Energieausschuss-Sitzungen 2024 mit Abgabetermin der Planungsunterlagen für die jeweilige Bau-, Umwelt- und Energieausschuss-Sitzungen

 

Bekanntmachung aus dem Wasserrecht; Technische Beschneiung des Skigebietes "Am Kolben" durch die AktivArena am Kol-ben GmbH & Co. KG, Oberammergau;

Genehmigungsbescheid

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 4. Änderung der Innenbereichssatzung – IBS Nr. 3 – für das Gebiet „Himmelreich“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB der Gemeinde Oberammergau

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 der Gemeinde Oberammergau für das Gebiet „Kurgästehaus“ (Ammergauer Haus)

 

Bekanntmachung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Gemeinde Oberammergau

- Übersichtsplan - FNP LP 1:5000 - FNP LP Begründung - FNP LP Entwicklung - LP Bestand 1:5000 - LP Bestand 1:10000 - Altlasten - Baudenkmäler - Bodendenkmäler

 

Bekanntmachung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberammergau für die Gebiete "Bergenlüsse" und "Wank/Kolbenberg"

- Planzeichung - Begründung - Umweltbericht -

 

Bekanntmachung über die Satzung der Gemeinde Oberammergau über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung - StPls) vom 01.05.2023

 

 

 

 

 

Beteiligungsberichte; Erstellung durch die Kommune

Gemeinden müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt.

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.

Beteiligungsbericht 2017

Beteiligungsbericht 2018

Beteiligungsbericht 2019

Beteiligungsbericht 2020

Beteiligungsbericht 2021

 

 

Kontakt

Gemeinde Oberammergau

Ludwig-Thoma-Straße 10
82487 Oberammergau

Telefon (08822) 32 - 0
Telefax  (08822) 32 - 233

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