Im Todesfall können Angehörige die Sterbeurkunde für die verstorbene Person beantragen.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
tanja.brasch@gemeinde-oberammergau.de
Öffnungszeiten: N/A
sabrina.neuner@gemeinde-oberammergau.de
Öffnungszeiten: N/A
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Sie können die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.
Persönliche Antragstellung:
Schriftliche Antragstellung:
Elektronische Antragstellung:
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.
in der Regel 2 bis 10 Tage
Persönliche Antragstellung:
Schriftliche Antragstellung:
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
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