Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.
  • Spendenbescheinigung
Stand: 30. Juni 2024
Beschreibung

Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

 

 

Ansprechpartner

Frau Sarah Knappich

Funktion: Sachbearbeiterin

sarah.knappich@gemeinde-oberammergau.de

+49 08822 32 232

Öffnungszeiten: N/A

Frau Regine Grotz

Funktion: Sachbearbeiterin

regine.grotz@gemeinde-oberammergau.de

+49 08822 32 224

Öffnungszeiten: N/A

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
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