Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

  • Auszahlung
  • Buchhaltung
  • Einzahlung
Stand: 09. Februar 2024
Beschreibung

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Ansprechpartner

Herr Christian Christoph

Funktion: Sachgebietsleiter

kasse@gemeinde-oberammerau.de

+49 08822 32 223

Öffnungszeiten: N/A

Herr Volkan Canan

Funktion: Sachbearbeiter

volkan.canan@gemeinde-oberammergau.de

+49 08822 32 225

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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