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Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.
Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.
tanja.brasch@gemeinde-oberammergau.de
+49 8822 32 241
Öffnungszeiten: N/A
sabrina.neuner@gemeinde-oberammergau.de
+49 8822 32 240