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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
eva.raggl@gemeinde-oberammergau.de
+49 8822 32 228
Öffnungszeiten: N/A