Gemeinde Oberammergau
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Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
  • Auskunft über Vorstrafen
  • Behördenführungszeugnis
  • Belegart 0
  • Belegart N
  • Belegart O
  • Belegart P
  • Bundeszentralregister
  • criminal record certificate
  • Führungszeugnis beantragen
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke
  • Polizeiliches Führungszeugnis beantragen
  • Privatführungszeugnis
  • Strafregisterauszug
  • Strafregisterbescheinigung
Stand: 29. Oktober 2024
Beschreibung

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen können.

Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

  • Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.
  • Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") benötigen Sie entweder einen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsanschrift oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar ist ebenfalls möglich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben. Informationen zu Beglaubigungen finden unter "Weiterführende Links".

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Ansprechpartner

Frau Cornelia Pichler

Funktion: Sachgebietsleiterin

cornelia.pichler@gemeinde-oberammergau.de

+49 08822 32 234

Öffnungszeiten: N/A

Hinweise

Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:

 

  • Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann.
  • Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen, z.B. folgende:
  • Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten).
  • Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.
  • Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im Allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 20 Jahren).
Bearbeitungsdauer

ca. 2 bis 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen
  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift
Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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