Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

12. Dez.. 2025

Grundsteuer – Pflicht zur Meldung von Änderungen

Änderungen am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Fortswirtschaft sind dem Finanzamt durch den Eigentümer anzuzeigen.

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Information des Bayerischen Landesamt für Steuern:

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