Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

Stand: 07. Mai 2026
Beschreibung

Als Inhaberin oder Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Pass- oder Personalausweisbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt auch für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, also zum Online-Ausweisen, verfügt. Auf dem Personalausweis ist die Anschrift auf der Kartenrückseite und im Chip hinterlegt. Im Reisepass ist der Wohnort angegeben, in der eID-Karte ist die Anschrift nur im Chip gespeichert.

Die Anschrift übernimmt für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, daher ist darauf zu achten, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder Rücksendungen die antragstellende Person nicht erreichen.

Die Adressänderung können Sie persönlich bei der zuständigen Pass- und Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Wohnsitzanmeldung, eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, online über das Internet vornehmen.

Informationen zur Anmeldung und der Verfügbarkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung finden Sie unter „Verwandte Themen“ und „Weiterführende Links“.

Ansprechpartner

Frau Stephanie Müller

Funktion: Sachbearbeiterin

stephanie.mueller@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 242

Öffnungszeiten: N/A

Frau Cornelia Pichler

Funktion: - Keine Angabe -

cornelia.pichler@gemeinde-oberammergau.de

+49 8822 32 234

Öffnungszeiten: N/A

Hinweise

Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

Wenn Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.

Fristen
schnellstmöglich
Verfahrensablauf

Bei persönlicher Vorsprache

Bitte legen Sie Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass bzw. Ihre eID-Karte der für Sie zuständigen Pass-, Personalausweisbehörde beziehungsweise eID-Karte-Behörde vor.

Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vorgenommen werden. Die bevollmächtigte Person muss eine Vollmacht vorlegen und sich mit einem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das bzw. die zu ändernden Dokumente müssen mitgebracht werden.

Bei Anmeldung mit der elektronischer Wohnsitzanmeldung

Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Hierfür müssen Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte im Online-Dienst identifizieren. Im Anschluss kann der Onlinedienst nach Eingabe der auf der Vorderseite des Personalausweises oder der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern.

Abschließend erhalten Sie, je nach Art und Anzahl der geänderten Dokumente, einen oder mehrere Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und auf Ihrem Reisepass aktualisiert wird. Bitte kleben Sie den oder die Aufkleber wie in der beigefügten Anleitung beschrieben auf den Personalausweis und Reisepass auf.

Sollte das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde vor, um die Anmeldung abzuschließen und Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte ändern zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter „Verwandte Themen“ bei der Leistung „Wohnsitz; Anmeldung“ und unter „Weiterführende Links“.

Bearbeitungsdauer

Persönliche Vorsprache: Sofort.

Elektronische Änderung: Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel etwa eine Woche.

Erforderliche Unterlagen
  • Bei der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

    Bei Persönlicher Vorsprache

    • Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
    • Bei Umzug ins Ausland:
      • Bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
      • Bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland

    Bei Anmeldung mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung

    • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PIN
    • Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
    • Kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
Kosten

keine

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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