Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

12. Dez.. 2025

Grundsteuer – Pflicht zur Meldung von Änderungen

Änderungen am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Fortswirtschaft sind dem Finanzamt durch den Eigentümer anzuzeigen.

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Information des Bayerischen Landesamt für Steuern:

Das könnte Sie auch interessieren

16. Jan. 2026

Mikrozensus 2026 startet

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors