Gemeinde Oberammergau…offen für die Welt.
Sie sind hier: Home » Leistungsbeschreibungen » Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
christian.ostler@gemeinde-oberammergau.de
+49 8822 32 227
Öffnungszeiten: N/A