Aktuelle Informationen

Betreten von Feldern und Wiesen
22.03 - 30.04.2024

Am 01. April beginnt wieder die Hegezeit für Felder und Wiesen. Enden wird sie wie jedes Jahr am 30. September.

Der Begriff Hegezeit bzw. die damit verbundene starre Zeitspanne wird heute zwar von spitzfindigen Juristen in Frage gestellt. Für den Bürger stellt die Hegezeit aber eine einfache Faustregel für die Tatsache dar, dass in der Zeit des Aufwuchses - und dies ist in unserer Gegend eben in etwa die Zeit von Anfang April bis Ende September - Grünland grundsätzlich nicht betreten werden darf.

Insbesondere das Gehen, Fahren, Reiten und Spielen, das Abstellen von Fahrzeugen aller Art und das unbefugte Weiden- und Auslaufenlassen von Haustieren (wie z.B. Hunden) auf landwirtschaftlich genutzten Feldern, Äckern, Wiesen und Fluren ist untersagt. Wer gegen die genannten Verbote verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße belegt werden.

 

Darum: Wenn Sie sich derartigen Ärger ersparen wollen, beachten Sie am besten die Vorgaben der Hegezeit und betreten Felder und Wiesen erst wieder nach dem 30. September!


[zurück..]