Gemeinde Oberammergau
…offen für die Welt.

Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige

Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.
  • Gewerbliches Organisieren von Schlauchboot-Touren auf Wildwasser
Stand: 05. März 2024
Beschreibung

Die gewerbsmäßige Bootsvermietung zur Ausübung des Gemeingebrauchs durch Dritte (Boote mit einer Länge bis 9,20 m) bedarf regelmäßig einer Schifffahrtsgenehmigung, wenn die Anbieter bzw. Veranstalter (auch die überörtlich agierenden Unternehmer) im Wesentlichen immer zielgerichtet auf ein bestimmtes Gewässer bzw. einen oder mehrere bestimmte Gewässerabschnitte einwirken werden. Nur wenn ein Bezug zu einem Gewässer gänzlich fehlt, kann eine solche entbehrlich sein. Es muss dann dem Mieter obliegen, das Fahrzeug beim Vermieter abzuholen und zu diesem zurückzubringen. Zudem muss es dem Mieter dabei auch freistehen, welches Gewässer er nutzt.

Rafting-Touren mit Booten von einer Länge über 9,20 m müssen immer von der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde (untere Wasserbehörde) schifffahrtsrechtlich genehmigt werden.

Die Kreisverwaltungsbehörde prüft den Antrag insbesondere unter naturschutzrechtlichen, wasserwirtschaftlichen, schifffahrtsrechtlichen, fischereifachlichen und sicherheitsrechtlichen Aspekten. Die Kreisverwaltungsbehörde kann dazu die betroffenen Fachstellen beteiligen.

Die Kreisverwaltungsbehörde kann zur Ausübung des Gemeingebrauchs Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen oder Anordnungen im Einzelfall erlassen. Die Kreisverwaltungsbehörde kann insbesondere Regelungen treffen, um Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum, eigentumsgleiche Rechte oder Besitz zu verhüten, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten, die Natur, insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt oder das Gewässer und seine Ufer zu schützen, den Erholungsverkehr zu regeln oder die Benutzung eines Gewässers auf Grund von Erlaubnissen, Bewilligungen, alten Rechten und alten Befugnissen oder den Eigentümer- und Anliegergebrauch sicherzustellen.

Ansprechpartner

Frau Tanja Brasch

Funktion: Standesbeamtin

tanja.brasch@gemeinde-oberammergau.de

+49 08822 32 241

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sabrina Neuner

Funktion: Sachgebietsleiterin

sabrina.neuner@gemeinde-oberammergau.de

+49 08822 32 240

Öffnungszeiten: N/A

Fristen
Sportveranstaltungen mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft sind mindestens zwei Wochen vorher bei der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
  • Angabe von Art, Ort (z.B. auch Einstiegs- und Ausstiegsstelle) und Zeit der Veranstaltung und voraussichtliche Zahl der Teilnehmer
  • Beschreibung der Boote
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Skip to content