Förderung der Natur

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Mit Hilfe vieler verschiedener Maßnahmen und Projekte versucht die Gemeinde die Natur in und um Oberammergau zu erhalten bzw. zu fördern. Eines der wichtigsten und auch ältesten Projekte in diesem Bereich ist die

Erhaltung und Sicherung der Oberammergauer Wiesmahdflächen

Infolge der landwirtschaftlichen Intensivierung in den letzten Jahrzehnten sind Magerwiesen landesweit bis auf wenige Relikte verschwunden. Im Oberammergauer „Wiesmahd“ sind hingegen bis heute ungewöhnlich große zusammenhängende Bereiche erhalten geblieben. Diese einmalige Kulturlandschaft vermittelt nicht nur einen eindrucksvollen Rückblick in die Blütenpracht ursprünglicher Wiesen. Auch Naturwissenschaftler werden durch die Artenfülle und viele seltene Arten überrascht: Schmetterlingskundler begegnen hier beispielsweise dem vom Aussterben bedrohten Heilziest-Dickkopffalter und Botaniker können alleine an Orchideen bis zu 18 verschiedene Arten finden. In neuerer Zeit war die Nutzung aus landwirtschaftlicher Sicht meist nicht mehr lohnend, so daß besonders die hochgelegenen Steilhänge brachfielen. Durch Altgrasverfilzung und Baumanflug gingen viele ökologisch hochwertige Magerwiesen verloren. Infolge starken Wildverbisses breitete sich statt des natürlichen Bergmischwaldes ein reiner Fichtenwald aus, der forstwirtschaftlich und ökologisch, aber auch landschaftlich nachteilig ist.

Im Jahr 1985 hat die Gemeinde Oberammergau daher auf Initiative der Ortsgruppe Oberes Ammertal des Bund Naturschutz in Bayern ein Pflegeprogramm für die Wiesmahdflächen im Gemeindegebiet aufgestellt. Unter dem Namen „Wiesmahdpflegeprogramm“ wird seitdem die Pflege der Wiesmahdflächen von der Gemeinde Oberammergau finanziell unterstützt (zusätzlich zu Landesmitteln). Trotz vergleichsweise hoher Zuschüsse blieb die Beteiligung am Wiesmahdpflegeprogramm hinter den Erwartungen zurück. So wurden z.B. 1990 lediglich 30 % der Wiesmahdflächen gemäht. Unter anderem ist hierfür die Besitzstruktur (viele, oft sehr kleine Grundstücke mit entsprechend vielen, oft auswärtigen Eigentümern) im „Wiesmahd“ verantwortlich. Die Gemeinde hat deshalb mit der Direktion für ländliche Entwicklung (DLE) 1995 ein „Flurentwicklungsverfahren für die Oberammergauer Wiesmahdhänge“ eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird versucht, durch Tausch oder Kauf brachgefallene „Wiesmahdflächen“ in die Bewirtschaftung zu bekommen.

Für das Flurentwicklungsverfahren wurde ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. Hauptziel ist es, möglichst große zusammenhängende Bereiche mit Hilfe der traditionellen Bewirtschaftung als einmähdiges Wiesmahd zu erhalten. Dazu sollen mähbare Weideflächen der unteren Hanglagen soweit möglich in Wiesmahd umgewandelt werden. Nicht mehr mähbare, brachgefallene Hochlagen sollen dagegen vorrangig durch ökologisch ausgerichtete extensive Beweidung offen gehalten werden. Neben der Fortsetzung der Pflege auf den noch erhaltenen Magerwiesen bedeutet dies vor allem Entbuschung und anschließende Pflegemahd auf brachgefallenen Hängen sowie Extensivierung angedüngter Hangwiesen. Wo keine Pflege mehr möglich und sinnvoll ist, wird die Entwicklung eines natürlichen Bergmischwaldes angestrebt.

Erste Erfolge des Flurentwicklungsverfahrens waren die Wiederherstellung von rund 10 ha Wiesmahdflächen für eine Mähnutzung  und rund 7 ha für eine Beweidung. 1998 konnte dann auch das erste Tauschgeschäft abgewickelt werden.

Im Jahr 1998 wurde das Wiesmahdpflegeprogramm in das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm übergeführt. Um die niedrigeren Fördersätze dieses Programms auszugleichen, zahlt die Gemeinde den Bewirtschaftern der schwierigen, meist in den oberen, steilen Hangbereichen gelegenen und dadurch in erster Linie landschaftsprägenden Flächen seitdem eine „Fremdenverkehrsprämie“ aus. Diese beträgt für Flächen mit „herausragender Bedeutung“ 300,-- DM, für solche mit „besonderer Bedeutung“ 100,-- DM pro Hektar. Im Jahr 2000 wurden rund 60 Hektar Wiesmahdfläche im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms gemäht.

Warum engagiert sich die Gemeinde für die Erhaltung des „Oberammergauer Wiesmahds“? Der Einsatz geschieht aus der Einsicht, daß dadurch nicht nur ein wichtiges Rückzuggebiet für gefährdete Tiere und Pflanzen und ein Anschauungsobjekt und Dokument früherer Bewirtschaftungsformen mit besonderer landschaftlicher Schönheit und Eigenart erhalten werden kann. Letztlich ist der Erhalt des „Wiesmahd“ und damit eines für die Umgebung von Oberammergau charakteristischen Landschaftsbildes auch für den Fremdenverkehr wichtig: Ein Verschwinden des „Wiesmahd“ würde zu einer Verarmung der Landschaft führen und damit würde Oberammergau für so manchen Gast an Reiz verlieren. Nicht zuletzt aus diesem Grund fördert die Gemeinde auch für die Wiederaufnahme der Pflege brachgefallener Streuwiesen, indem sie 30 % der dafür entstehenden Kosten übernimmt (70 % der Kosten trägt die Regierung von Oberbayern). Dadurch konnte erreicht werden, daß heute im Bereich des Pulvermooses praktisch alle auf Oberammergauer Gemarkungsgebiet vorhandenen Streuwiesen wieder gemäht werden.

Ein großer Teil der Flächen auf Gemeindegebiet ist unter Naturschutzgesichtspunkten als wertvoll einzustufen. Dies zeigt nicht zuletzt die Unterschutzstellung von 12 % des Gemeindegebietes als Naturschutzgebiet (NSG). Dementsprechend scheinen Konflikte mit dem Fremdenverkehr vorprogrammiert. Mit Ausnahme einzelner „Brennpunkte“ wie z.B. der Linienführung von Loipen durch das NSG „Ettaler Weidmoos“ konnten derartige Probleme bisher aber in Grenzen gehalten werden (die Loipenführung im NSG ist mittlerweile mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt). Die Oberammergau umgebenden Naturschutzgebiete und hier vor allem die beiden Moore sind weitgehend frei von touristischen Nutzungen. Lediglich in den Aussenbereichen befinden sich vereinzelt Wanderwege oder Langlaufloipen, die Kerngebiete sind völlig frei von einer touristischen Erschließung. In anderen sensiblen Bereichen (z.B. Wiesmahd) wird durch attraktiv gestaltete Wege eine Kanalisierung des Besucherstromes versucht. Härtere touristische Nutzungsarten (z.B. Skigebiete) befinden sich ausschließlich außerhalb der Schutzgebiete bzw. in ausreichendem Abstand von diesen.

Erwähnt sei in diesem Zusammenhang der freiwillige Verzicht der Gemeinde auf weitere Erschließungsmaßnahmen für Skilifte und Bergbahnen. Trotz mangelnder Schneesicherheit des Skigebietes am Kolben (Höhenlage 900m - 1250 m N.N.) hat sich der Gemeinderat entschlossen, einer Erweiterung des Skigebiets nach oben aus Naturschutzgründen eine Absage zu erteilen. Dadurch wurden große, bisher von der menschlichen Technik unberührte Landschaftsteile am Rande des NSG „Ammergebirge“ nicht erschlossen und für Pflanzen und Tiere als Rückzugsgebiete erhalten. Das ursprünglich ebenfalls beschlossene Nein zu Schneekanonen wurde inzwischen allerdings (leider) revidiert. Derzeit laufen die für eine eventuelle Beschneiung erforderlichen Untersuchungen und Genehmigungsverfahren.

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